AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Mithra Leuchten & Elektrotechnik e.K., Geschäftsinhaber Sayed Ali Hussaini, Im Winkel 20b, 22880 Wedel, Ust-ID: DE351755155 (nachfolgend Mithra L & E genannt). Mithra L & E führt unter der URL https://www.mithraleuchten.de und den dazugehörigen Unterseiten einen E-commerce-Shop. Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angezeigten Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Einbeziehung in Textform zugestimmt. Sofern in diesen Geschäftsbedingungen von Kunden die Rede ist, sind dies natürliche Personen, bei denen der Zweck der Bestellung nicht einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer (gewerbliche Abnehmer) sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die zu gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Zwecken bestellen. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Hinweise auf gesetzliche Vorschriften haben nur klarstellende Funktion. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Geschäftsbedingungen nicht abgeändert oder ausgeschlossen werden.
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
§ 2 Vertragspartner, Sprache und Vertragsschluss
§ 3 Leistungsumfang
§ 4 Urheberrecht
§ 5 Versand, Aufbewahrung, Abholung
§ 6 Lieferung, Übergabe, Gefahrübergabe, Annahmeverzug
§ 7 Preise, Zahlungsmodalitäten
§ 8 Besondere Bedingungen für die Anfertigung und Bearbeitung von Waren nach bestimmten Vorgaben des Kunden
§ 9 Pfandrecht, Eigentumsvorbehalt
§ 10 Mängelhaftung (Gewährleistung), Garantie
§ 11 Anwendbares Recht
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns (Mithra L & E) als Anbieter über die Internetseite www.mithraleuchten.de schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragspartner, Sprache und Vertragsschluss
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Der Vertrag wird auf folgendem Grund geschlossen: a) den von den Vertragsparteien geschlossenen Rahmenverkaufs- und/oder Liefervertrag; b) individuelle Verkaufs- und/oder Lieferverträge, die von den Vertragsparteien geschlossen wurden; c) eine Bestellung des Käufers und nach dessen Annahme durch den Verkäufer; d) das vom Verkäufer abgegebene Angebot und die vom Käufer auf seiner Grundlage erteilte Bestellung.
(2) Der Abschluss, der in Abschnitt 2.1 genannten Vereinbarungen erfolgt a) über das Online-Warenkorbsystem wie folgt: Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im „Warenkorb“ abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den „Warenkorb“ aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Aufrufen der Seite „Kasse“ und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt. Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche „kaufen“ erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt. b) schriftlich in Form eines Kostenvoranschlags. Der Kostenvoranschlag stellt ein Angebot zum Abschluss eines Servicevertrages dar, welches Sie in Textform innerhalb von 10 Tagen annehmen können. Der Kostenvoranschlag ist kostenfrei und stellt lediglich eine fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar. Ergibt sich während der Serviceleistung, dass diese nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags ausführbar ist, so wird der Kunde hiervon unverzüglich informiert. In diesem Fall kann der Vertrag gekündigt werden. Kommt der Serviceauftrag aufgrund eines angeforderten Kostenvoranschlages nicht zustande, wird Mithra L & E die entstandenen Bearbeitungskosten nicht in Rechnung stellen. Die Kosten für den Hin- und Rückversand werden im Falle eines Rücktritts nicht in Rechnung gestellt. Einen eventuellen Anspruch aus dem gesetzlichen Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie muss der Kunde bei Auftragserteilung anmelden und diesen unter Vorlage des Zahlungsbeleges bzw. der vollständigen Garantieunterlagen nachweisen. Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag für alle Arbeiten, die Mithra L & E für notwendig erachten, erteilt. Mithra L & E ist zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich während der Arbeiten zeigen, sofern die Behebung zum einwandfreien Funktionieren des zu reparierenden Gegenstandes notwendig ist. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
(3) Vertragssprache ist deutsch.
(4) Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online – Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.
§3 Leistungsumfang
Der Umfang der Serviceleistung ergibt sich aus dem erteilten Auftrag (Auftrag ohne Erstellung eines Kostenvoranschlags). Wenn ein Kostenvoranschlag erstellt wurde, ergibt sich der Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung des Kostenvoranschlags, soweit der Kunde das darin liegende Angebot auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrages unverändert angenommen hat, ansonsten ergibt sich der Umfang der Leistung aus der vom Kunden abgeänderten Leistungsbeschreibung. Mithra L & E ist berechtigt, die Reparatur- bzw. Serviceleistung in eigener oder fremder Werkstatt vorzunehmen. Fertigungstermine sind stets unverbindlich. Die endgültige Zeit bis zum Abschluss der Leistung ergibt sich aus dem tatsächlich notwendigen Serviceaufwand.
Die im Rahmen von Reparatur- und Serviceleistungen gegen Neuteile ausgetauschten Teile aus den Kundengeräten gehen in das Eigentum von Mithra L & E über.
§ 4 Urheberrecht
Alle Rechte an Bildern, Filmen und Texten, die auf unserer Internetseite veröffentlicht werden, liegen bei Mithra L & E oder unseren Partnern. Eine Verwendung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Speicherung ohne ausdrückliche Zustimmung oder ohne gesetzliche Berechtigung ist nicht gestattet.
§ 5 Versand, Aufbewahrung, Abholung
Löst der Kunde die ihm per Nachnahme übersandte Ware nicht ein, nimmt diese nicht ab oder kann diese ihm nicht zugestellt werden, so wird der Kunde schriftlich aufgefordert, die Ware innerhalb eines Monats abzuholen oder die Ware auf Wunsch nochmals kostenpflichtig an ihn zu übersendet. Holt er nach dieser Aufforderung die Ware nicht binnen eines Monats ab oder führt auch der zweite Zustellungsversuch nicht zu einem Erfolg, so wird Mithra L & E den Verkauf der Ware ankündigen und dabei den Geldbetrag benennen, zu dem der Verkauf stattfinden soll. Nach Ablauf eines Monats ab der Ankündigung ist Mithra L & E zu einer Verwertung berechtigt. Des Weiteren ist Mithra L & E explizit berechtigt, Ware im Wege des freihändigen Verkaufs zu veräußern.
Die Verpflichtung zur Lieferung entfällt, wenn Mithra L & E selbst nicht richtig und rechtzeitig beliefert wird und die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten hat. In diesem Fall wird Mithra L & E den Kunden umgehend unterrichten und eine eventuelle Vorkasse wird unverzüglich erstattet. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei- die Lieferung- beeinträchtigenden Streikmaßnahmen und Aussperrungen sowie weiteren von Mithra L & E nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere in Fällen von Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird Mithra L & E dem Käufer unverzüglich mitteilen.
Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte sofort beim betreffenden Zusteller zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Mithra L & E ist unmittelbar per E-Mail darüber zu informieren: mail@mithraleuchten.de.
Die Ware kann auch nach Absprache in der Reparaturwerkstatt abgeholt werden.
§ 6 Lieferung, Übergabe, Gefahrübergang, Annahmeverzug
Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Werkes auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Besteller auf diesen über. Ist der Kunde Unternehmer geht das Risiko und die Gefahr der Versendung mit Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zu der Ausführung der Versendung bestimmten Person über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
Beim Versand von reparierten Geräten tritt unbeschadet der Regelungen über die Versandkosten sowie etwaiger Ansprüche gegen das Versandunternehmen der Gefahrübergang mit der Auslieferung des Versandstücks an das Auslieferungsunternehmen ein; es gelten die gesetzlichen Regeln, insbesondere § 644 und § 447 BGB.
§ 7 Preise, Zahlungsmodalitäten
Die Vergütung bemisst sich nach dem für die Serviceleistung erforderlichen Zeitaufwand, zuzüglich der notwendigen Auslagen, insbesondere dem Preis für die benötigten Ersatzteile. Die Preise verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung fällig, soweit der Kunde der Abnahme der Leistung nicht berechtigt widersprochen hat. Der Kunde hat die bearbeiteten Gegenstände unverzüglich abzunehmen.
Hat der Kunde oder dessen Beauftragte die bearbeiteten Gegenstände in Benutzung benommen, so gilt dies als Abnahme.
Die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
§ 8 Besondere Bedingungen für die Anfertigung und Bearbeitung von Waren nach bestimmten Vorgaben des Kunden
Schuldet Mithra L & E nach dem Inhalt des Vertrages die Anfertigung und Bearbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde Mithra L & E alle für die Verarbeitung erforderlichen Inhalte wie Texte, Bilder oder Grafiken in den vom Mithra L & E vorgegebenen Dateiformaten, Formatierungen, Bild- und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen und Mithra L & E die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er das Recht besitzt, die dem Mithra L & E überlassenen Inhalt zu nutzen. Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte.
Der Kunde stellt Mithra L & E von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch Mithra L & E diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, Mithra L & E im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
Mithra L & E behält sich vor, Verarbeitungsaufträge abzulehnen, wenn die vom Kunden hierfür überlassenen Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Dies gilt insbesondere bei Überlassung verfassungsfeindlicher, rassistischer, fremdenfeindlicher, diskriminierender, beleidigender, Jugend gefährdender und/oder Gewalt verherrlichender Inhalte.
§ 9 Pfandrecht, Eigentumsvorbehalt
Mithra L & E behält sich das Eigentum an allen verwendeten Zubehör-, Ersatz- und Austauschteilen bis zum Eingang sämtlicher in Rechnung gestellter Zahlungen aus dem Reparatur-/ Servicevertrag vor. Weitergehende Sicherungsvereinbarungen können getroffen werden. Mithra L & E steht wegen seiner Forderung aus dem Reparaturvertrag ein Pfandrecht an dem auf Grund des Vertrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu, dass auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Lieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden. Mithra L & E kann von diesem Pfandrecht nach Ablauf eines Monats ab Fälligkeit der Forderung Gebrauch machen; der Kunde verzichtet auf das Erfordernis einer erneuten Androhung. Mithra L & E ist nach seiner Wahl auch zu einer Verwertung im Wege des freihändigen Verkaufs und zur Abänderung etwaig einschlägiger gesetzlicher Verkaufsbedingungen berechtigt, sofern dies nicht zu einer unbilligen Benachteiligung des Kunden führt.
§ 10 Mängelhaftung (Gewährleistung), Garantie
Bei Mängeln der Ware besteht für den Kunden ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht (Gewährleistung). Für Neuware gilt gegenüber Verbrauchern die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Die Frist beginnt mit der Übergabe des Produkts an den Verbraucher. Mithra L & E haftet nach den gesetzlichen Regelungen u.a. nicht für solche Schäden, die
• auf einem nicht fachgerechten Einbau und/oder einer nicht fachgerechten Verwendung, an Orten mit konstant überdurchschnittlich hoher Luftfeuchtigkeit und/oder einer nicht fachgerechten Wartung der verkauften Produkte beruhen,
• in einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen und üblichen Verschleiß begründet sind,
• auf einer eigenmächtigen Modifikation des Produkts (z.B. An‐ und/oder Umbauten) beruhen
Weist eine Ware einen Mangel auf, so hat der Kunde binnen angemessener Frist, die in der Regel 5 Werktage nicht überschreitet diesen Mangel zu rügen (Rügefrist). Die Rügefrist verlängert sich, wenn der Kunde nachweist, dass im aufgrund eines Umstands, der Mithra L & E zuzurechnen ist, eine Mängelrüge innerhalb der vorstehenden Frist nicht möglich war.
Das Recht des Kunden bei Mängeln beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Der Kunde hat Mithra L & E die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; dies beinhaltet insbesondere, dass der fehlerhafte Gegenstand nach Wahl von Mithra L & E entweder beim Kunden besichtigt und überprüft werden kann oder auch auf Wunsch von Mithra L & E hin vom Kunden zur Nachbesserung eingesandt wird.
Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt Mithra L & E nur dann, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann Mithra L & E die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden als Ersatz verlangen. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von 5 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Bei der Entdeckung nicht offensichtlicher Mängel gilt die Verpflichtung zur unverzüglichen Rüge, spätestens innerhalb von 5 Tagen ab Entdeckung des Mangels. Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung des jeweiligen Mangels als genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Für Kaufleute gilt ergänzend § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
§ 11 Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.
§ 12 Alternative Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Mithra Leuchten & Elektrotechnik ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.
Stand 01.2024