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UMGANG & ENTSORGUNG VON ALTGERÄTEN

Elektro- und Elektronikgeräte beinhalten Schadstoffe, die Gesundheit und Umwelt gefährden können und enthalten zudem wertvolle und wiederverwertbare Ressourcen. Durch die Kennzeichnung mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (vgl. Elektro- und Elektronikgerätegesetz, ElektroG, Elektro- und Elektronikgerätegesetz | Umweltbundesamt) auf folgende Pflichten hingewiesen:

- Dieses Elektrogerät ist durch den Besitzer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen. Elektrogeräte sind fach- und umweltgerecht an einer zugelassenen Sammelstelle zu entsorgen. Unter Plan E oder unter lightcycle finden Sie zugelassene Sammel- und Rücknahmestellen in Ihrer Nähe. Vertreiber der Elektrogeräte und Entsorgungsbetriebe sind zur unentgeltlichen Rücknahme verpflichtet. Hilfe bei der Suche nach einer zugelassenen Sammel-/ Rücknahmestelle in Ihrer Nähe erhalten Sie auch über unser Kontaktformular. Eine Rückgabe von Altgeräten kann auch in unserem Reparaturshop erfolgen. Sie können darüber hinaus Elektro-Altgeräte bei uns zum Rückversand aufgeben. Bitte achten Sie auf eine ordnungsgemäße Versandverpackung des Altgeräts. Die Annahme kann verwehrt werden wenn bei einer unzureichenden Verpackung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Mensch und Umwelt entsteht.  

- Leicht und zerstörungsfrei entnehmbare Leuchtmittel sind vor Abgabe des Altgeräts zu entfernen und getrennt zu entsorgen. Dies gilt ebenfalls für Altbatterien und Altakkumulatoren die nicht vom Elektrogerät umschlossen sind. Sollten Sie sich nicht sicher sein, um welchen Lampentyp es sich handelt, so geben Sie diesen an einer geeigneten Sammelstelle ab.

- Im Elektrogerät enthaltene personenbezogene Daten sind vor der Entsorgung eigenverantwortlich zu löschen.

 

Stand 28.01.2023

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